
Typische Vorfälle
Ihre Pflichten nach der DSGVO
Art. 33 DSGVO verpflichtet zur Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden – bei Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen.
Art. 34 DSGVO verlangt zusätzlich die Information der betroffenen Personen, wenn ein hohes Risiko vorliegt
Wir prüfen für Sie:
Unsere Soforthilfe im Ernstfall
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Kundenmeinungen
Das sagen unsere Kunden
Für mich war es beruhigend, in dieser Situation einen Ansprechpartner zu haben.
Ich hatte den Eindruck, dass sich das Team viel Zeit genommen hat.
Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt.
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