
typische Vorfälle
Fehlversand personenbezogener Daten per E-Mail
Verlust oder Diebstahl von mobilen Geräten oder Datenträgern
Ransomware, Phishing oder andere Cyberangriffe
Systemausfälle oder defekte Backup-Strukturen
Ihre Pflichten nach der DSGVO
Art. 33 DSGVO verpflichtet zur Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden – bei Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen.
Art. 34 DSGVO verlangt zusätzlich die Information der betroffenen Personen, wenn ein hohes Risiko vorliegt
Wir prüfen für Sie:
Unsere Soforthilfe im Ernstfall
Diskret. Kompetent. Handlungsorientiert.
Als externe Datenschutzbeauftragte begleiten wir Sie sicher durch den Vorfall – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
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Unsere Leistungen
Wie wir arbeiten – in 3 einfachen Schritten zur Lösung Ihrer Datenpanne

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Kundenmeinungen
Das sagen unsere Kunden
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